Erläuterung des Verfahrens zur Aktualisierung der NSG-Richtlinien und -Kontrolllisten

 

Die Gruppe der Nuklearlieferländer aktualisiert ihre Richtlinien und Kontrolllisten üblicherweise jährlich nach der Plenarsitzung und informiert auf ihrer Webseite über die diesbezüglichen vereinbarten Änderungen. Diese jährliche Aktualisierung hat (nur) vorläufigen Charakter.

Alle drei Jahre leitet die NSG die konsolidierten Änderungen (aus drei Plenarsitzungen) an die IAEO weiter, die diese im Rahmen der INFCIRC-Serie amtlich veröffentlicht (INFCIRC/254 Part 1 und Part 2). Zuletzt wurden INFCIRC/254 Part 1 und Part 2 von der IAEO im Jahr 2019 veröffentlicht. 

Die Staaten entscheiden selbst, ob sie die Änderungen der Richtlinien und der Kontrolllisten auf der Grundlage der jährlichen Veröffentlichung dieser Änderungen auf der NSG-Webseite umsetzen oder die Veröffentlichung der IAEO abwarten.

Der Zeitpunkt der Umsetzung kann je nach nationaler Praxis der teilnehmenden Staaten verschieden sein, wenngleich sie alle ermuntert werden, Änderungen zügig anzuwenden.

Auf der Plenarsitzung in 2023 blieb die NSG bei ihrem Schwerpunkt auf für die Umsetzung der Kontrolllisten wichtigen technischen Themen durch den Meinungsaustausch und die Verabschiedung einer Reihe von Vorschlägen zur Präzisierung und Aktualisierung der NSG‑Kontrolllisten.

Die aktualisierte NSG-Teil-1-Auslöserliste und NSG-Teil-2-Dual-Use-Liste, wie von der NSG-Plenumssitzung 2023 in Buenos Aires, Argentinien (Juli 2023) vereinbart.