
Auf der 31. Sitzung der Beratungsgruppe im Juni 2013 beauftragten die teilnehmenden Regierungen Deutschland mit der Ausarbeitung eines Dokuments, in dem bewährte Verfahren zur Umsetzung von Vermittlungs- und Transit-/Umladekontrollen im Zusammenhang mit nuklearen Transfers dargelegt werden.