Ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Infrastruktur zur nuklearen Nichtverbreitung ist die Verpflichtung, Zusicherungen von Regierung zu Regierung (GTGA) zu geben, bevor der Export bestimmter Arten von sensiblem Nuklearmaterial, Ausrüstung und Technologie genehmigt wird.
Das Prinzip dieser Anforderung besteht darin, dass Meldungen über besonders sensible Exporte zur nuklearen Endverwendung direkt zwischen den Regierungen übermittelt werden, damit die Legitimität der geplanten Ausfuhr und Endverwendung überprüft werden kann. Alle in der NSG-Triggerliste enthaltenen Elemente unterliegen einer Zusicherung.
Weitere Informationen zu den Anforderungen dieses Prozesses finden Sie in den Richtlinien für nukleare Transfers (INFCIRC/254, Teil 1) und auch auf der Seite auf der NSG-Website, auf der das vorgestellt wird Richtlinien.
Der GTGA-Prozess besteht aus mehreren Teilen – neben dem Austausch von Dokumenten zwischen Regierungen gibt es auch den oben erwähnten Verifizierungsschritt. Das Empfängerunternehmen/die Empfängerorganisation spielt eine entscheidende Rolle bei der effektiven und zeitnahen Bearbeitung von GTGA-Anfragen.
Wenn am GTGA-Prozess beteiligte Regierungen, die keine teilnehmenden Regierungen innerhalb der NSG sind, GTGA-Anfragen besprechen oder Kontaktstellen und relevante Details bereitstellen möchten, um die Verarbeitung von GTGAs zu verbessern, nehmen Sie bitte Kontakt mit der NSG auf.