Ziel der NSG-Richtlinien
Die NSG-Richtlinien sollen gewährleisten, dass die Kernenergie für friedliche Zwecke genutzt wird und nicht zur Verbreitung von Kernwaffen oder anderen atomaren Sprengkörpern beiträgt. Dabei sollen der internationalen Handel und die Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie nicht behindert werden. Die NSG-Richtlinien ermöglichen die Entwicklung des Handels im Nuklearbereich durch die Bereitstellung von entsprechenden Maßnahmen, womit die Verpflichtung zur friedlichen nuklearen Zusammenarbeit im Einklang mit internationalen Normen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen umgesetzt werden können.