Diese Änderung bezieht sich auf:

  • Die Exportanmerkung zu Abschnitt 2 stellt klar, dass die Ausfuhr von Deuterium und schwerem Wasser nur dann kontrolliert wird, wenn sie für die Verwendung in Kernreaktoren bestimmt sind.
  • Abschnitt 6 (Produktionsanlagen für schweres Wasser) fügt drei neue Prozesse hinzu, die für die Produktion von schwerem Wasser oder für Systeme zur Aufbereitung von schwerem Wasser verwendet werden. Im vorherigen Text wurden der Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschprozess (oder Girdler-Sulfid (GS)-Prozess) und der Ammoniak-Wasserstoff-Austauschprozess identifiziert (und erklärt).
    Der geänderte Abschnitt umfasst auch Combined Electrolysis and Catalytic Exchange (CECE), Combined Industrial Reforming and Catalytic Exchange (CIRCE) und Bithermal Hydrogen-Water Exchange (BHW). Darüber hinaus wurde Eintrag (6.6) zu Infrarot-Absorptionsanalysatoren gestrichen, da die in Schwerwasserproduktionsanlagen verwendeten Infrarot-Absorptionsanalysatoren nicht speziell für die Schwerwasserproduktion ausgelegt oder vorbereitet sind.
    Ein neuer Eintrag (6.10) wurde für mit Wasserstoffisotopenaustauschkatalysatoren gefüllte Säulen oder Türme hinzugefügt, um die Hinzufügung der drei neuen Prozesse zu berücksichtigen.
    Schließlich wurden in Abschnitt 6 einige kleine Aktualisierungen der Prozessdaten vorgenommen.

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